Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Makronomo
Stand: Juli 2026
für Verträge über Unternehmensberatung, Online-Marketing, Leadgenerierung, Mitarbeitergewinnung, Webseiten, Landingpages, Content-Produktion, Werbekampagnen, Automatisierung, KI- und Digitalisierungsleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Makronomo – Einzelunternehmen Inhaber: Adriano Calma Kaiser-Joseph-Str. 254 79098 Freiburg im Breisgau E-Mail: a.calma@makronomo.de
– nachfolgend „Makronomo“ –
und dem jeweiligen Auftraggeber
– nachfolgend „Kunde“ –
über die Erbringung von Beratungs-, Marketing-, Digitalisierungs-, Kreativ- und sonstigen Dienstleistungen.
(2) Die Leistungen von Makronomo richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige, juristische Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen aus den Bereichen:
Unternehmensberatung, strategische Marketingberatung, Leadgenerierung, Mitarbeitergewinnung und Social Recruiting, Meta Ads, Google Ads und sonstige Online-Werbung, Social-Media-Marketing, Webseiten und Landingpages, Funnel-Erstellung, Foto-, Video- und Content-Produktion, CRM- und Prozessaufbau, KI-Beratung und KI-Implementierung, Workflow- und Prozessautomatisierung, Datenverarbeitung und Datenanreicherung, Digitalisierung sowie sonstige im jeweiligen Angebot näher bezeichnete Leistungen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Makronomo ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichneten Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, sofern dieser bei Vertragsschluss auf ihre Einbeziehung hingewiesen wird oder ihre Geltung anderweitig vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von Makronomo.
(2) Der Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots zustande. Eine Annahme kann insbesondere erfolgen durch:
elektronische Signatur, Bestätigung per E-Mail, Annahme über lexoffice, DocuSign oder vergleichbare Systeme, Unterzeichnung eines Vertrags oder Angebots oder ausdrückliche Beauftragung in Textform.
(3) Soweit der Kunde nach Erhalt eines Angebots Makronomo ausdrücklich mit dem Beginn der Leistung beauftragt, erforderliche Zugänge oder Unterlagen zur Umsetzung übermittelt oder die Leistungserbringung ausdrücklich beginnen lässt, kann hierin ebenfalls eine Annahme des Angebots liegen.
(4) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das angenommene Angebot einschließlich der ausdrücklich einbezogenen Anlagen und dieser AGB.
(5) Aussagen in Verkaufsgesprächen, Präsentationen, Berechnungsbeispielen oder sonstigen Vorgesprächen stellen keine Garantie eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs dar, soweit eine solche Garantie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 3 Art und Umfang der Leistungen
(1) Makronomo erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer und fachgerechter Leistungserbringung.
(2) Laufende Beratungs-, Betreuungs-, Marketing-, Recruiting-, Optimierungs- und Managementleistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht. Makronomo schuldet hierbei die vereinbarte Tätigkeit, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Makronomo insbesondere keine bestimmte:
Anzahl von Leads, Anzahl von Bewerbungen, Anzahl von Einstellungen, Anzahl von Terminen, Umsatzhöhe, Gewinnhöhe, Conversion Rate, Reichweite, Klickrate, Werbekostenhöhe, Cost-per-Lead, Rankingposition, Anzahl von Neukunden oder sonstige wirtschaftliche Kennzahl.
(4) Soweit Makronomo einen konkret bestimmbaren Arbeitserfolg schuldet, insbesondere bei der Erstellung einer Website, Landingpage, Grafik, eines Videos oder einer vergleichbaren abgeschlossenen Leistung, können ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge Anwendung finden.
(5) Makronomo ist berechtigt, die konkrete operative Ausgestaltung einer Marketing-, Recruiting- oder Digitalisierungsmaßnahme während der Vertragslaufzeit anzupassen, wenn dies nach fachlicher Einschätzung zweckmäßig ist.
Dies umfasst insbesondere Anpassungen an:
Anzeigen, Creatives, Zielgruppen, Werbetexten, Funnels, Landingpages, Kampagnenstrukturen, Prozessen, Softwarelösungen und strategischen Maßnahmen.
(6) Makronomo ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner, Dienstleister und Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Werbeanzeigen, Plattformen und Mediabudget
(1) Werbe- beziehungsweise Mediabudgets sind nicht Bestandteil der Vergütung von Makronomo, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde trägt die Mediakosten zusätzlich zur Vergütung von Makronomo.
(3) Soweit möglich, werden Werbekosten unmittelbar über ein Werbekonto des Kunden mit der jeweiligen Werbeplattform abgerechnet.
(4) Der Kunde stellt während der gesamten Kampagnenlaufzeit eine gültige Zahlungsmethode sowie das vereinbarte Werbebudget bereit.
(5) Steht das vereinbarte Budget nicht oder nicht vollständig zur Verfügung, ist Makronomo berechtigt, die hiervon abhängigen Leistungen vorübergehend auszusetzen.
(6) Makronomo ist berechtigt, das vereinbarte Werbebudget innerhalb des vereinbarten Rahmens nach fachlichem Ermessen auf unterschiedliche Kampagnen, Anzeigen, Zielgruppen oder Zeiträume zu verteilen.
(7) Aufgrund plattformbedingter Abrechnungssysteme und Schwankungen gilt eine Über- oder Unterschreitung eines vereinbarten Gesamtbudgets um bis zu 10 % grundsätzlich als vertragsgemäß, sofern nicht ausdrücklich eine feste Budgetobergrenze vereinbart wurde.
(8) Makronomo hat keinen unmittelbaren Einfluss auf Entscheidungen und technische Systeme von Drittplattformen wie insbesondere Meta, Facebook, Instagram, Google, LinkedIn, TikTok, YouTube, Microsoft sowie sonstigen Werbe-, Hosting-, CRM- oder Softwareanbietern.
(9) Makronomo haftet daher insbesondere nicht für nicht von Makronomo zu vertretende:
Kontosperrungen, Anzeigensperrungen, Ablehnungen von Werbeanzeigen, Reichweiteneinbrüche, Algorithmusänderungen, Preissteigerungen, Plattformausfälle, technische Fehler, Richtlinienänderungen, Einschränkungen von Werbekonten oder die Einstellung einzelner Funktionen oder Dienste.
(10) Soweit solche Umstände die Leistungserbringung erheblich beeinflussen, ist Makronomo berechtigt, die Strategie anzupassen oder die betroffenen Leistungen vorübergehend auszusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden ist wesentliche Voraussetzung der Leistungserbringung.
(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
a) sämtliche erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen,
b) benötigte Zugänge zu Werbekonten, Social-Media-Konten, Websites, Domains, Hosting, CRM-Systemen und sonstigen Systemen bereitzustellen,
c) einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen,
d) Freigaben innerhalb angemessener Zeit zu erteilen,
e) Rückfragen von Makronomo zeitnah zu beantworten,
f) erforderliche Bild-, Video-, Logo-, Text- und Unternehmensmaterialien bereitzustellen,
g) das vereinbarte Werbebudget bereitzustellen und
h) bei Recruiting- und Leadkampagnen eingehende Kontakte zeitnah zu bearbeiten.
(3) Bei Leadgenerierungs- oder Recruitingkampagnen wird dem Kunden empfohlen, neue Kontakte spätestens innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zu bearbeiten.
(4) Verzögert der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, verlängern sich sämtliche davon betroffenen Leistungsfristen mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
(5) Makronomo ist während einer solchen Verzögerung berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen auszusetzen.
(6) Der Vergütungsanspruch von Makronomo bleibt bestehen, soweit Makronomo die Leistung infolge einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Mitwirkung nicht oder nicht vollständig erbringen kann.
(7) Zusätzlicher Aufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Vorgaben des Kunden kann gesondert berechnet werden.
§ 6 Freigaben und Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Freigabe vorgelegte Inhalte sorgfältig zu prüfen.
(2) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere die sachliche Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben.
Dies betrifft insbesondere:
Preise, Angebote, Unternehmensangaben, Leistungsbeschreibungen, Stellenbedingungen, Gehaltsangaben, Referenzen, Produktinformationen, Garantien, Werbeversprechen und sonstige Tatsachenbehauptungen.
(3) Makronomo führt ohne gesonderte Vereinbarung keine umfassende rechtliche Prüfung sämtlicher Inhalte, Werbemittel, Websites oder sonstiger Maßnahmen durch.
(4) Insbesondere schuldet Makronomo grundsätzlich keine Prüfung nach:
Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Heilmittelwerberecht, Berufsrecht, Datenschutzrecht oder sonstigem branchenspezifischem Recht.
(5) Bestehen besondere rechtliche oder regulatorische Anforderungen an den Kunden oder dessen Branche, ist der Kunde verpflichtet, Makronomo hierüber rechtzeitig zu informieren.
§ 7 Rechte an bereitgestellten Materialien und Freistellung
(1) Der Kunde versichert, dass er über sämtliche für die vertragsgemäße Verwendung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt.
Dies betrifft insbesondere:
Bilder, Videos, Musik, Logos, Marken, Texte, Bewertungen, Kundenstimmen, Grafiken und personenbezogene Aufnahmen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen der abgebildeten oder genannten Personen vorliegen.
(3) Wird Makronomo wegen vom Kunden bereitgestellter, vorgegebener oder ausdrücklich freigegebener Inhalte durch Dritte in Anspruch genommen, stellt der Kunde Makronomo von den daraus entstehenden Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(4) Makronomo informiert den Kunden über entsprechende Ansprüche Dritter, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
§ 8 Websites, Landingpages und digitale Systeme
(1) Der konkrete Funktionsumfang einer Website, Landingpage oder eines sonstigen digitalen Systems ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Funktionen, Unterseiten, Schnittstellen, Integrationen oder sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.
(3) Änderungen und Zusatzwünsche nach Auftragserteilung, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert nach Aufwand oder auf Grundlage eines zusätzlichen Angebots berechnet werden.
(4) Makronomo ist berechtigt, bei der Erstellung von Websites und digitalen Systemen Software, Plugins, Themes, Frameworks, APIs und sonstige Lösungen Dritter einzusetzen.
(5) Makronomo übernimmt keine Verantwortung für spätere Änderungen, Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten oder die Einstellung solcher Drittanbieterprodukte, soweit Makronomo dies nicht zu vertreten hat.
(6) Laufende Wartung, Aktualisierung, Hosting, Backups, Sicherheitsüberwachung und technische Betreuung nach Fertigstellung sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Makronomo schuldet keine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Browser-, Betriebssystem-, Plugin-, API- oder Softwareversionen.
(8) Die rechtliche Gestaltung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und sonstigen rechtlich relevanten Inhalten ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Rechtsberatung wird hierdurch nicht erbracht.
§ 9 Foto-, Video- und Content-Produktion
(1) Umfang, Dauer und Anzahl von Foto-, Video- oder sonstigen Content-Produktionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass Makronomo am vereinbarten Produktionsort die vereinbarten Aufnahmen erstellen darf.
(3) Erforderliche Einwilligungen von Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Personen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden sind vom Kunden einzuholen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(4) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Produktionstermin kurzfristig ab, ist Makronomo berechtigt, tatsächlich entstandene Kosten sowie bereits erbrachten Aufwand in Rechnung zu stellen.
(5) Rohmaterial, Projektdateien, offene Schnittdateien, Quelldateien und sonstige interne Produktionsdateien sind nicht geschuldet, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit einzelne Leistungen einer Abnahme zugänglich sind, stellt Makronomo die fertiggestellte Leistung dem Kunden zur Prüfung zur Verfügung.
(2) Der Kunde hat die Leistung innerhalb von zehn Werktagen zu prüfen und entweder abzunehmen oder wesentliche Mängel konkret in Textform mitzuteilen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Nutzt der Kunde die Leistung produktiv, insbesondere indem er eine Website veröffentlicht, eine Landingpage einsetzt, Videos, Bilder oder Grafiken veröffentlicht oder die Arbeitsergebnisse anderweitig geschäftlich verwendet, kann dies als Abnahme gelten, soweit keine wesentlichen Mängel zuvor gerügt wurden.
(5) Makronomo ist berechtigt, Teilleistungen gesondert zur Abnahme vorzulegen.
(6) Bei berechtigten Mängeln ist Makronomo zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(7) Makronomo entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder erneute Leistungserbringung erfolgt.
§ 11 Korrekturen und Änderungswünsche
(1) Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst die vereinbarte Vergütung nur solche Korrekturen, die erforderlich sind, um die vereinbarte Leistung vertragsgemäß herzustellen.
(2) Nachträgliche Geschmacksänderungen, neue Vorgaben, Erweiterungen oder Änderungen der ursprünglichen Aufgabenstellung gelten grundsätzlich als Zusatzleistungen.
(3) Makronomo kann solche Zusatzleistungen nach Aufwand abrechnen oder hierfür ein gesondertes Angebot erstellen.
(4) Dies gilt insbesondere, wenn bereits freigegebene Inhalte nachträglich auf Wunsch des Kunden erneut verändert werden sollen.
§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen. Die im jeweiligen Angebot genannten Preise sind daher Endpreise.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
(4) Makronomo erstellt Rechnungen in der Regel zum 1. oder zum 15. eines Monats. Welcher der beiden Abrechnungstermine Anwendung findet, richtet sich insbesondere nach dem vereinbarten Leistungsbeginn und dem jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Die genannten Abrechnungstermine bestimmen den üblichen Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Abrechnungstag besteht nur, wenn dieser ausdrücklich im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde. Die vereinbarte Zahlungsfrist beginnt mit Zugang der jeweiligen Rechnung.
(5) Laufende monatliche Vergütungen können im Voraus für den jeweiligen Leistungsmonat berechnet werden.
(6) Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ist Makronomo berechtigt, die gesamte vereinbarte Vergütung im Voraus abzurechnen, soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist.
(7) Eine vereinbarte Einrichtungs-, Setup-, Produktions- oder Startgebühr ist zu dem im Angebot festgelegten Zeitpunkt fällig.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(9) Zurückbehaltungsrechte können nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 13 Zahlungsverzug und Leistungsaussetzung
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(2) Makronomo ist nach vorheriger Zahlungsaufforderung berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
(3) Dies umfasst insbesondere das Recht:
Werbekampagnen zu pausieren, Anzeigen nicht weiterzuschalten, Websites oder Landingpages nicht zu veröffentlichen, weitere Produktions- oder Entwicklungsarbeiten einzustellen und Zugänge zu von Makronomo bereitgestellten Systemen vorübergehend einzuschränken, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(4) Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich durch eine solche Aussetzung grundsätzlich nicht.
(5) Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Aussetzung durch einen vom Kunden zu vertretenden Zahlungsverzug verursacht wurde.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich ein laufender Vertrag nach Ablauf einer Mindestlaufzeit jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt wird.
(4) Ist im Angebot ausdrücklich bestimmt, dass der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet, findet keine automatische Verlängerung statt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Ein wichtiger Grund für Makronomo kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:
trotz Fälligkeit und Mahnung erhebliche Zahlungsrückstände nicht begleicht, seine erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nachhaltig verletzt, Makronomo erforderliche Zugänge dauerhaft vorenthält oder eine Fortsetzung des Vertrags aus sonstigen schwerwiegenden Gründen unzumutbar macht.
§ 15 Vorzeitige Beendigung und Leistungsvereitelung
(1) Verlangt der Kunde, dass eine bereits vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wird, oder verhindert er die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, bleiben die gesetzlichen Vergütungsansprüche von Makronomo unberührt.
(2) Makronomo lässt sich gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen.
(3) Erklärt der Kunde eine Vertragsbeendigung, obwohl kein entsprechendes Kündigungsrecht besteht, ist Makronomo berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Klärung der Vertragslage auszusetzen.
(4) Makronomo ist nicht verpflichtet, personelle, technische oder zeitliche Ressourcen unbegrenzt für den Kunden freizuhalten, wenn die Leistungserbringung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgen kann.
§ 16 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung werden Nutzungsrechte grundsätzlich nur widerruflich eingeräumt, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Nicht übertragen werden insbesondere Rechte an allgemeinen:
Methoden, Konzepten, Vorlagen, Templates, Prozessen, Automatisierungen, Skripten, Prompt-Strukturen, Frameworks, Arbeitsweisen und sonstigem Know-how von Makronomo.
Makronomo darf diese weiterhin für eigene Zwecke und für andere Kunden verwenden.
(5) Rechte an Drittmaterialien, insbesondere Stockfotos, Musik, Schriften, Software, Plugins und sonstigen Lizenzen, richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
(6) Rohdateien, Quelldateien, Projektdateien und interne Arbeitsunterlagen werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 17 Referenznutzung
(1) Makronomo ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf:
der Website von Makronomo, Social-Media-Kanälen, Präsentationen, Angebotsunterlagen und Vertriebsunterlagen.
(3) Vertrauliche Geschäftsdaten, konkrete Umsätze oder nicht öffentlich bekannte Kennzahlen werden ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht.
(4) Der Kunde kann einer künftigen Referenznutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
§ 18 Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit Makronomo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde bleibt in seinem Verantwortungsbereich insbesondere verantwortlich für:
die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, erforderliche Datenschutzhinweise, Informationspflichten, Rechtsgrundlagen für die Kontaktaufnahme, Löschfristen sowie die weitere Verarbeitung von Leads, Interessenten- und Bewerberdaten.
(4) Soweit Makronomo externe Dienste und Plattformen einsetzt, können ergänzend deren Datenschutzbestimmungen und Vertragsbedingungen gelten.
§ 19 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere:
Kundendaten, Unternehmenszahlen, Kalkulationen, Strategien, Zugangsdaten, interne Prozesse, technische Konzepte, Angebotsstrukturen und nicht veröffentlichte Geschäftsunterlagen.
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 20 Fördermittel und Förderprogramme
(1) Soweit Leistungen von Makronomo im Zusammenhang mit öffentlichen Förderprogrammen, Zuschüssen oder sonstigen Fördermitteln stehen, unterstützt Makronomo den Kunden ausschließlich in dem im jeweiligen Angebot vereinbarten Umfang.
(2) Angaben zu Fördermöglichkeiten, Förderquoten, möglichen Zuschüssen, Förderhöhen oder einer voraussichtlichen finanziellen Entlastung des Kunden stellen grundsätzlich eine Einschätzung auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Förderbedingungen dar.
(3) Makronomo schuldet weder die Bewilligung noch die Auszahlung einer Förderung oder eines Zuschusses.
Die endgültige Entscheidung über Förderberechtigung, Förderfähigkeit, Förderhöhe, Bewilligung, Auszahlung, Kürzung oder Rückforderung trifft ausschließlich die jeweils zuständige Förder- oder Bewilligungsstelle.
(4) Eine im Angebot, in einer Präsentation, Kalkulation, E-Mail oder Beratung dargestellte mögliche Förderung stellt keine Garantie, Zusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung eines bestimmten Förderbetrags dar.
(5) Die vertraglich vereinbarte Vergütung von Makronomo ist grundsätzlich unabhängig davon geschuldet, ob eine beantragte oder erwartete Förderung:
bewilligt wird, vollständig bewilligt wird, gekürzt wird, verspätet ausgezahlt wird, nicht ausgezahlt wird oder nachträglich ganz oder teilweise zurückgefordert wird.
Dies gilt nicht, soweit Makronomo den hierfür maßgeblichen Umstand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(6) Der Kunde kann die Zahlung einer fälligen Vergütung gegenüber Makronomo grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass eine Förderstelle einen Zuschuss bereits bewilligt oder ausgezahlt hat.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für ein Förderverfahren erforderlichen Angaben, Unterlagen und Nachweise vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(8) Beabsichtigt der Kunde, für die vereinbarte Leistung eine BAFA-Förderung oder eine andere öffentliche Förderung in Anspruch zu nehmen, ist er verpflichtet, sämtliche für die Antragstellung und Durchführung des Förderverfahrens erforderlichen Angaben, Erklärungen, Vollmachten, Nachweise und sonstigen Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und innerhalb der von Makronomo oder der zuständigen Förderstelle mitgeteilten Fristen bereitzustellen.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Rückfragen zeitnah zu beantworten, vereinbarte Onboarding- oder Abstimmungstermine wahrzunehmen und erforderliche Erklärungen sowie Unterlagen unverzüglich zu prüfen und zu unterzeichnen.
(9) Stellt der Kunde erforderliche Unterlagen oder Informationen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bereit, darf Makronomo dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen. Makronomo wird den Kunden darauf hinweisen, dass eine weitere Verzögerung die Antragstellung, die Förderfähigkeit oder die fristgerechte Durchführung des Förderverfahrens gefährden kann.
Während der fehlenden Mitwirkung ist Makronomo berechtigt, die vom Förderverfahren abhängigen Leistungen auszusetzen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
(10) Verstreicht die gesetzte Nachfrist erfolglos und kann der Förderantrag deshalb nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht werden, ist Makronomo berechtigt, dem Kunden die Durchführung der vereinbarten Leistungen ohne Inanspruchnahme der Förderung anzukündigen.
Der Kunde kann der ungeförderten Durchführung innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Ankündigung in Textform widersprechen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen außerhalb des Förderverfahrens durchgeführt und nach der im Angebot vereinbarten regulären Vergütung abgerechnet.
Makronomo wird mit der ungeförderten Durchführung erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist beginnen, soweit ein früherer Beginn die Förderfähigkeit ausschließen könnte.
(11) Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird nicht dadurch reduziert, dass eine Förderung aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspätet eingereichter Angaben oder Unterlagen des Kunden nicht beantragt, nicht bewilligt oder nicht ausgezahlt werden kann.
Eine in Angeboten, Berechnungen oder Beratungsgesprächen dargestellte Förderung stellt keinen von Makronomo gewährten Preisnachlass dar. Der Kunde schuldet gegenüber Makronomo die vereinbarte Vergütung in voller Höhe; ein bewilligter Zuschuss wird ausschließlich von der zuständigen Förderstelle nach deren Bedingungen gewährt.
(12) Makronomo ist grundsätzlich berechtigt, auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen zu vertrauen.
(13) Nachteile, die aufgrund falscher, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden entstehen, insbesondere eine Ablehnung, Kürzung, Verzögerung oder Rückforderung einer Förderung, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Makronomo.
(14) Förderprogramme und deren Bedingungen können geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.
Makronomo übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass eine bei Vertragsschluss bestehende Fördermöglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt unverändert fortbesteht.
Dies betrifft insbesondere Änderungen von:
Förderquoten, Förderhöchstbeträgen, Fördervoraussetzungen, Antragsfristen, Nachweispflichten, förderfähigen Leistungen, Verfahrensbedingungen und Auszahlungsbedingungen.
(15) Soweit Makronomo den Kunden bei der Vorbereitung, Antragstellung oder Abwicklung einer Förderung unterstützt, handelt es sich um eine unterstützende beziehungsweise beratende Tätigkeit.
(16) Eine Vertretung gegenüber einer Förderstelle erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und eine erforderliche Vollmacht vorliegt.
(17) Makronomo ist nicht verpflichtet, Widersprüche, Klagen oder sonstige Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen einer Förderstelle einzulegen oder zu führen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
(18) Makronomo erbringt im Zusammenhang mit Förderprogrammen keine Rechts- oder Steuerberatung, sofern eine solche nicht ausdrücklich durch hierzu befugte Personen erfolgt.
§ 21 Haftung
(1) Makronomo haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Makronomo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von Makronomo ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Makronomo.
(6) Makronomo haftet insbesondere nicht für bloße wirtschaftliche Erwartungen des Kunden, insbesondere nicht für:
entgangene Umsätze aufgrund ausbleibender Werbewirkung, ausbleibende Leads oder Bewerbungen, ausbleibende Einstellungen, ausbleibende Neukunden, nicht zustande gekommene Verträge zwischen dem Kunden und Dritten, Veränderungen von Werbepreisen, Entscheidungen von Werbeplattformen, Entscheidungen von Softwareanbietern oder Entscheidungen von Förderstellen,
soweit Makronomo hierfür nicht nach den vorstehenden Regelungen einzustehen hat.
(7) Für Datenverluste haftet Makronomo bei einfacher Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 22 Höhere Gewalt
(1) Makronomo haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Makronomo liegen.
Hierzu können insbesondere gehören:
Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Streiks, großflächige Internet- oder Stromausfälle, erhebliche Störungen von Rechenzentren, erhebliche Ausfälle zentraler Drittanbieter und sonstige vergleichbare Ereignisse.
(2) Makronomo ist für die Dauer eines solchen Ereignisses von den hiervon betroffenen Leistungspflichten befreit.
(3) Besteht die Störung über einen erheblichen Zeitraum fort, werden die Parteien eine angemessene Anpassung der weiteren Vertragsdurchführung abstimmen.
§ 23 Abwerbung von Mitarbeitern und eingesetzten Dienstleistern
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder unmittelbar für das jeweilige Kundenprojekt eingesetzten freien Mitarbeiter von Makronomo gezielt abzuwerben.
(2) Nicht erfasst sind Bewerbungen aufgrund öffentlich zugänglicher allgemeiner Stellenausschreibungen oder Bewerbungen, die ohne gezielte Ansprache durch den Kunden erfolgen.
§ 24 Änderung des Leistungsumfangs
(1) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss sind nur Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, wenn Makronomo diese bestätigt.
(2) Makronomo ist berechtigt, für hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.
(3) Ändert der Kunde während einer laufenden Marketing-, Recruiting- oder Beratungsmaßnahme wesentliche Grundlagen wie insbesondere:
Zielgruppe, Standort, Produkt, Dienstleistung, Stellenprofil, Preise, Konditionen, Angebot, Unternehmenspositionierung oder strategische Zielsetzung,
kann Makronomo hierdurch erforderliche zusätzliche Arbeiten gesondert berechnen.
§ 25 Kommunikation und Freigaben
(1) Vertragsrelevante Kommunikation kann insbesondere über folgende Kommunikationsmittel erfolgen:
E-Mail, WhatsApp, Microsoft Teams, Slack, Projektmanagementsysteme oder sonstige zwischen den Parteien vereinbarte Kommunikationskanäle.
(2) Freigaben des Kunden über einen zwischen den Parteien regelmäßig verwendeten Kommunikationskanal sind grundsätzlich verbindlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten oder Ansprechpartner unverzüglich mitzuteilen.
(4) Makronomo ist nicht verpflichtet, Angaben oder Freigaben mehrfach einzuholen, wenn diese bereits eindeutig durch einen hierzu berechtigten Ansprechpartner des Kunden erteilt wurden.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Breisgau.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Freiburg im Breisgau Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Makronomo bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine strengere Form erforderlich ist.
(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Makronomo in Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Makronomo – Einzelunternehmen Inhaber: Adriano Calma Kaiser-Joseph-Str. 254 79098 Freiburg im Breisgau E-Mail: a.calma@makronomo.de
Stand: Juli 2026