Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) makronomo
im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen demAnbieter
-im folgenden „makronomo“ -und dem jeweiligen Kunden - im Folgenden „Kunde“ - geschlossen werden.
Makronomo
Am Kirchberg 10
79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl
E-Mail: a.calma@makronomo.com
1. Geltungsbereich (Stand 15.09.2025)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen makronomo und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere der Leadgenerierung, Mitarbeitergewinnung und weiteren digitalen Dienstleistungen.
(2) makronomo erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
(3) Die Leistungen von makronomo richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Behörden, welche die erbrachten Dienstleistungen in ihrer selbstständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeitverwenden
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen makronomo und dem Kunden kommt zustande, indem makronomo dem Kunden ein schriftliches oder elektronisches Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot annimmt.
(2) Das Angebot von makronomo wird in Textform unterbreitet, insbesondere per E-Mail oder über die Online-Plattformen Adobe Acrobat Sign oder LexOffice. Dort wird das Angebot dem Kunden zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Auf Adobe Acrobat Sign kann der Kunde das Angebot durch elektronische Signatur rechtsverbindlich annehmen. Im Online-Portal von LexOffice erfolgt die rechtsverbindliche Annahme durch Betätigung der Schaltflächen „Angebot annehmen“ und „Beauftragen/Kaufen“.
(3) Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Mündlich oder konkludent
getroffene Abreden werden erst wirksam, wenn sie von beiden Parteien in Textform bestätigt werden.
3. Leistungsbeschreibung
(1) makronomo unterstützt den Kunden bei der Gewinnung von Leads (Datensätze mit Kontaktdaten von Interessenten) über Social Media Marketing-Kampagnen. makronomo verfügt über das Know-How und die Erfahrung, wie Werbeanzeigen optimiert auf Social Media Plattformen geschaltet werden, so dass sie für potentielle Interessenten bessersichtbar sind. makronomo verfügt ferner über das Know-How und die Erfahrung, wie potentielle Interessenten besser motiviert werden können, infolge der Kenntnisnahme einer Werbeanzeige beim Werbenden ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Die dabei konkret zu ergreifenden Maßnahmen hängen auch von Faktoren ab, die makronomo nicht beeinflussen kann (z.B. die vom jeweiligen Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten Instrumente, spezifische Besonderheiten in der Branche des Kunden), so dass ggf. im Laufe einer Kampagne die Maßnahmen angepasst werden müssen; die starre Festlegung auf konkrete Maßnahmen ist nur eingeschränkt sinnvoll und kann der bezweckten Sichtbarkeit und Resonanz zuwiderlaufen. Auch die Resonanz auf die Kampagnen hängt von Faktoren ab, auf die makronomo keinen Einfluss hat (z.B. gesamtwirtschaftliche Lage, spezifische Besonderheiten in der Branche der Zielgruppe, Höhe des kundenseitig zur Verfügung gestellten Budgets), so dass im Einzelfall auch bei optimierten Kampagnen die gewünschte Resonanz ausbleiben kann. Der vom Kunden mit der Optimierung seiner Social Media Werbung gewünschte Werbeerfolg (Steigerung der Anzahl von Leads) ist daher kein Leistungserfolg im Sinne des Werkvertragsrechts.
(2). Die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Bestimmungen werden wie folgt getroffen:
a) Der Kunde trifft die Bestimmungen, die sich unmittelbar auf die Höhe seiner über die Vergütung für diesen Vertrag hinausgehenden Kosten (z.B. Bestimmung des Anzeigenbudgets) und auf seine betrieblichen Abläufe auswirken.
b) makronomo trifft die Bestimmungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten der Kampagne haben, insbesondere die inhaltliche und grafische Ausgestaltung und Überarbeitung von Werbemitteln wie Creatives, Landing Pages und Werbetexten, die Entwicklung von Funnels und Kampagnenstrategien und den konkreten Einsatz des Anzeigenbudgets innerhalb der vom Kunden gesetzten Grenzen. Bei der Bestimmung der Maßnahmen wertet makronomo die Entwicklung der Wahrnehmbarkeit des Kunden und die Resonanz der Zielgruppe in der Kampagne aus und berücksichtigt Erfahrungswerte ebenso wie neue, von den Plattformbetreibern zur Verfügung gestellte oder zugelassene Werkzeuge.
(3) Auf das Vertragsverhältnis, insbesondere die Leistungen im Bereich Lead-Generierung und Mitarbeitergewinnung, finden ergänzend zu diesen AGB die Bestimmungen des Dienstvertragsrechts Anwendung. makronomo verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen. Ein bestimmter Erfolg imSinne des Werkvertragsrechts wird nicht geschuldet, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. oder sich eine entsprechende Verpflichtung aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
(4) Der Kunde legt das Budget für anfallende Werbekosten eigenständig fest. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform. Sämtliche Werbekosten sind vom Kunden zu tragen und sind nicht Bestandteil der an makronomo zu entrichtenden Vergütung.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass die punktgenaue Ausschöpfung eines für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellten Budgets aufwendig und regelmäßig nicht zweckmäßig ist. Die Unterschreitung des Budgets um bis zu 10 % durch makronomo ist daher vertragsgemäß. Dasselbe gilt für die Überschreitung des Budgets um bis zu 10 %. Aufgrund der unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattformerfolgenden Abrechnungen erhält der Kunde über die jeweilige Plattform Einblick in die tatsächlich entstandenen Kosten; auf drohende Budgetüberschreitungen weist der Kunde makronomo hin.
(6) makronomo ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte,
insbesondere Subunternehmer, einzusetzen.
(7) makronomo weist darauf hin, dass Plattformbetreiber wie Meta oder Google jederzeit
berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen einzustellen. Hierfür ist
makronomo nicht verantwortlich.
4. Abnahmepflichtige Leistungen
(1) Soweit einzelne Leistungen der Abnahme bedürfen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
(2) makronomo kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen. Das Recht, die Gesamtabnahme aller abnahmebedürftigen Leistungen zu verlangen, bleibt davon unberührt.
(3) Im Regelfall präsentiert makronomo dem Kunden das Leistungsergebnis im Rahmen eines gemeinsamen Meetings, in dessen Rahmen der Kunde das Leistungsergebnis auch abnimmt. Erfolgt keine Präsentation im Rahmen eines Meetings, stellt makronomo dem Kunden das Leistungsergebnis zur Prüfung zur Verfügung. Der Kunde prüft, ob die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht. Der Kunde übergibt makronomo innerhalb von fünf Werktagen in Textform eine Auflistung der Mängel; werden keine Mängel festgestellt, erklärt der Kunde die Abnahme. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht und teilt auch innerhalb von weiteren zwei Werktagen keine Mängel in Textform mit, gilt die Leistung als abgenommen. Abnahmen, die nicht mündlich im Rahmen eines Meetings erfolgen, sollen in Textform in Form einer kurzen Bestätigung im Rahmen des für die Kampagne von den Vertragsparteien genutzten Hauptkommunikationsmediums erfolgen. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten entsprechend für Teilleistungen im Sinne des Abs. (2).
(4) Stellt der Kunde Mängel fest, hat er makronomo eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen. Während der Dauer der Frist ist die Anzahl der Beseitigungsversuche von makronomo nicht begrenzt. Insbesondere gilt die Nachbesserung während des Fristlaufs nicht nach dem erfolglosen zweiten Beseitigungsversuch als gescheitert. makronomo hat die Wahl, auf welche Weise die Beseitigung erfolgt, insbesondere ob diese durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgt. Geht makronomo von der Beseitigung der Mängel aus, legt makronomo die Leistung bzw. Teilleistung dem Kunden erneut zur Prüfung der Abnahme vor. Ab diesem Zeitpunkt ruht die Nachbesserungsfrist bis zur Abnahme oder der Mitteilung von Mängeln durch den Kunden. Teilt der Kunde makronomo nach der Prüfung neue, bislang nicht gerügte Mängel mit, hat er makronomo zu deren Beseitigung eine neue angemessene Beseitigungsfrist zu setzen. Enthält eine Bemängelung sowohl neu gerügte als auch alte, nicht beseitigte Mängel, kann makronomo in der zur Beseitigung der neu gerügten Mängel gesetzten Frist die alten Mängel beseitigen.
5. Einzelne Leistungsbestandteile
(1) Creatives / Anzeigen: makronomo erstellt für eine Kampagne in der Regel fünf Creatives. Die Erstellung der Creatives erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn der Vertragslaufzeit. Bei Bedarf kann makronomo weitere Creatives erstellen; makronomo legt die Zahl und den Bedarf an neuen Creatives auf Grundlage des Kampagnenverlaufsfest.
(2) Funnel: makronomo richtet für den Kunden einen Funnel ein. Die Einrichtung des Funnels erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn der Vertragslaufzeit. Nach Absprache oder bei Auftreten weiteren Bedarfs während der Kampagne kann makronomo weitere Funnel einrichten.
(3) Die Errichtung der Landing Page und die Einrichtung der Meta-Verknüpfung sowie die Erstellung der ersten Leadgenerierungsstrategie erfolgen innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn der Vertragslaufzeit.
(4) Periodische Shootings: Soweit periodische Shootings (Video / Foto) vereinbart sind, tritt makronomo frühzeitig an den Kunden zur Vereinbarung eines Termins heran. Eine Terminvereinbarung soll in einem gemeinsamen Call erfolgen. Andernfalls macht makronomo einen Terminvorschlag, auf den der Kunde innerhalb von fünf Werktagen reagiert und den der Kunde nur aus wichtigem Grund und unter Unterbreitung von mindestens drei Alternativvorschlägen ablehnt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, makronomo sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge – insbesondere zu Social Media-Konten des Kunden– und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit die Mitwirkung des Kunden notwendige Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, ist makronomo berechtigt, die Leistung bis zur erforderlichen Mitwirkung auszusetzen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, kann makronomo den hierdurch entstehenden Mehraufwand gegen Nachweis gesondert in Rechnung stellen.
(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzinformationen etc.) ausschließlich selbstverantwortlich. makronomo ist nicht zur Prüfung der Rechtskonformität der beim Kunden bereits vorhandenen Werbemedien oder Weisungen des Kunden verpflichtet.
(5) Stellt während der Laufzeit der Kampagne neben makronomo auch der Kunde selbst Werbung auf Social Media Plattformen ein, dokumentiert er Zeitpunkt und Umfang der eingestellten Werbung und stellt makronomo die Dokumentation zur Verfügung.
7. Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag wird für eine feste Gesamtlaufzeit in Monaten geschlossen (Vertragslaufzeit).Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer dieser Vertragslaufzeit, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor deren Ablauf von einer Partei gekündigt wird. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, sofern die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Vertrag mit Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch endet.
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Angebot genannten Startzeitpunkt. Abweichend hiervon können die Vertragsparteien einvernehmlich einen früheren oder späteren Startzeitpunkt vereinbaren; in diesem Fall gilt der individuell vereinbarte Startzeitpunkt. Vertragsmonate beginnen mit dem vereinbarten Startzeitpunkt und sind nicht notwendig mit Kalendermonaten identisch; für die die Laufzeit und Vergütung betreffenden Bestimmungensind Vertragsmonate maßgeblich.
(3) Vorbehaltlich der vorstehenden Kündigungsmöglichkeit gemäß Absatz 1 ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief)
8. Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich netto (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).
(2) Die Vergütung wird für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart und, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in gleiche monatliche Teilbeträge (monatliche Raten)aufgeteilt.
(3) Die erste monatliche Rate ist mit Beginn der Vertragslaufzeit im Voraus fällig. Die weiteren monatlichen Raten sind jeweils zu Beginn des jeweiligen Monats im Voraus fällig.
(4) Haben die Parteien eine Vertragslaufzeit von höchstens drei Monaten vereinbart, ist makronomo berechtigt, dem Kunden die gesamte Vergütung für die Vertragslaufzeit im Voraus in Rechnung zu stellen. Der Gesamtbetrag wird mit Vertragsabschluss im Vorausfällig. Bei sich anschließenden Vertragsverlängerungen tritt an die Stelle des Vertragsabschlusses der Zeitpunkt der Vertragsverlängerung.
(5) Eine etwaig vereinbarte einmalige Einrichtungsgebühr ist zusammen mit der ersten Monatsrate fällig.
9. Leistungsvereitelung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Verlangt der Kunde, dass eine bereits vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wird, oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkung trotz entsprechender Aufforderung, bleibt der Anspruch von makronomo auf die vereinbarte Vergütung unberührt. Gleiches gilt, wenn die Leistungserbringung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbleibt. Etwaige ersparte Aufwendungen oder anderweitige Erlöse werden angerechnet, sofern und soweit diese tatsächlich angefallen sind.
(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug, kann makronomo die weitere Leistung bis zur Zahlung verweigern.
(3) Erklärt der Kunde die vorzeitige Lösung vom Vertrag (etwa durch fristlose Kündigung, Widerruf), ist makronomo auch dann, wenn die vom Kunden gewünschte Lösung vom Vertrag unwirksam ist, ab dem vom Kunden gewünschten Beendigungszeitpunkt berechtigt, die weitere Durchführung der Kampagne und insbesondere das weitere Einstellen von Werbeanzeigen für den Kunden zu unterlassen und das vom Kunden bereitgestellte Budget nicht weiter auszuschöpfen, solange der Kunde nicht von der Lösungserklärung Abstandnimmt und die Fortführung des Vertrags verlangt.
(4) Legt der Kunde kein Budget fest, ist makronomo bis zur Nachholung der Festlegung des Budgets durch den Kunden von ihrer Pflicht zum Einstellen von Anzeigen befreit.
10. Schutzrechte, Nutzungsrechte
(1) Der Kunde gewährleitstet, dass makronomo überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder dem Kunden die für die für die vertragsgemäße Verwendung durch makronomo erforderlichen Rechte eingeräumt wurden.
(2) Soweit die von makronomo erstellten Leistungen urheberrechtlich schutzfähig sind (z.B)Foto- oder Videoaufnahmen), erhält der Kunde für die Dauer der Vertragslaufzeit an diesen ein einfaches, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, das insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und zur öffentlichen Zugänglichmachung umfasst. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhält der Kunde aufschiebend bedingt durch den Ausgleich sämtlicher Vergütungsansprüche von makronomo die ausschließlichen, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte.
11. Haftung
(1) Für Schäden haftet makronomo nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von makronomo oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen ist. Einevertrags wesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunderegelmäßig vertrauen darf.
(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von makronomo auf den Schaden beschränkt, der für makronomo bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
(3) Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund des ProdHaftG und anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften, zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Vogtsburg im Kaiserstuhl.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Die Aufhebung dieses Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag am Sitz von makronomo. Dasselbe gilt, wenn sich der Sitz des Kunden außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland befindet. Unter diesen Voraussetzungen kann die klagende Partei abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung nach ihrer Wahl die jeweils andere Partei an den deutschen Gerichtsstandorten Koblenz, Frankfurt am Main oder Bonn verklagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für beide Parteien gleichermaßen. makronomo behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.