Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) makronomo
im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen demAnbieter
-im folgenden „makronomo“ -und dem jeweiligen Kunden - im Folgenden „Kunde“ - geschlossen werden.
Makronomo
Am Kirchberg 10
79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl
E-Mail: a.calma@makronomo.com
Umsatzsteuer-ID:
1. Geltungsbereich (Stand 15.09.2025)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischenmakronomo und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere der Leadgenerierung, Mitarbeitergewinnung und weiteren digitalenDienstleistungen.
(2) makronomo erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es seidenn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
(3) Die Leistungen von makronomo richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende,Freiberufler, Selbstständige und Behörden, welche die erbrachten Dienstleistungen in ihrerselbstständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeitverwenden
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen makronomo und dem Kunden kommt zustande, indemmakronomo dem Kunden ein schriftliches oder elektronisches Angebot unterbreitet und derKunde dieses Angebot annimmt.
(2) Das Angebot von makronomo wird in Textform unterbreitet, insbesondere per E-Mailoder über die Online-Plattformen DocuSign oder LexOffice. Dort wird das Angebot demKunden zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Auf DocuSign kann der Kunde dasAngebot durch elektronische Signatur rechtsverbindlich annehmen. Im Online-Portal vonLexOffice erfolgt die rechtsverbindliche Annahme durch Betätigung der Schaltflächen„Angebot annehmen“ und „Beauftragen/Kaufen“.
(3) Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Mündlich oder konkludent
getroffene Abreden werden erst wirksam, wenn sie von beiden Parteien in Textform bestätigt
werden.
3. Leistungsbeschreibung
(1) makronomo unterstützt den Kunden bei der Gewinnung von Leads (Datensätze mitKontaktdaten von Interessenten) über Social Media Marketing-Kampagnen. makronomoverfügt über das Know-How und die Erfahrung, wie Werbeanzeigen optimiert auf SocialMedia Plattformen geschaltet werden, so dass sie für potentielle Interessenten bessersichtbar sind. makronomo verfügt ferner über das Know-How und die Erfahrung, wiepotentielle Interessenten besser motiviert werden können, infolge der Kenntnisnahme einerWerbeanzeige beim Werbenden ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Die dabei konkret zuergreifenden Maßnahmen hängen auch von Faktoren ab, die makronomo nichtbeeinflussen kann (z.B. die vom jeweiligen Plattformbetreiber zur Verfügung gestelltenInstrumente, spezifische Besonderheiten in der Branche des Kunden), so dass ggf. im Laufeeiner Kampagne die Maßnahmen angepasst werden müssen; die starre Festlegung aufkonkrete Maßnahmen ist nur eingeschränkt sinnvoll und kann der bezweckten Sichtbarkeitund Resonanz zuwiderlaufen. Auch die Resonanz auf die Kampagnen hängt von Faktorenab, auf die makronomo keinen Einfluss hat (z.B. gesamtwirtschaftliche Lage, spezifischeBesonderheiten in der Branche der Zielgruppe, Höhe des kundenseitig zur Verfügunggestellten Budgets), so dass im Einzelfall auch bei optimierten Kampagnen die gewünschteResonanz ausbleiben kann. Der vom Kunden mit der Optimierung seiner Social MediaWerbung gewünschte Werbeerfolg (Steigerung der Anzahl von Leads) ist daher keinLeistungserfolg im Sinne des Werkvertragsrechts.
(2). Die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Bestimmungen werden wie folgtgetroffen:
a) Der Kunde trifft die Bestimmungen, die sich unmittelbar auf die Höhe seiner über dieVergütung für diesen Vertrag hinausgehenden Kosten (z.B. Bestimmung desAnzeigenbudgets) und auf seine betrieblichen Abläufe auswirken.
b) makronomo trifft die Bestimmungen, die unmittelbare Auswirkungen auf dieErfolgsaussichten der Kampagne haben, insbesondere die inhaltliche und grafischeAusgestaltung und Überarbeitung von Werbemitteln wie Creatives, Landing Pages undWerbetexten, die Entwicklung von Funnels und Kampagnenstrategien und den konkretenEinsatz des Anzeigenbudgets innerhalb der vom Kunden gesetzten Grenzen. Bei derBestimmung der Maßnahmen wertet makronomo die Entwicklung der Wahrnehmbarkeitdes Kunden und die Resonanz der Zielgruppe in der Kampagne aus und berücksichtigtErfahrungswerte ebenso wie neue, von den Plattformbetreibern zur Verfügung gestellte oder zugelassene Werkzeuge.
(3) Auf das Vertragsverhältnis, insbesondere die Leistungen im Bereich Lead-Generierungund Mitarbeitergewinnung, finden ergänzend zu diesen AGB die Bestimmungen desDienstvertragsrechts Anwendung. makronomo verpflichtet sich, die vertraglichgeschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen. Ein bestimmter Erfolg imSinne des Werkvertragsrechts wird nicht geschuldet, es sei denn, dass dies ausdrücklichvereinbart wurde. oder sich eine entsprechende Verpflichtung aus zwingenden gesetzlichenBestimmungen ergibt.
(4) Der Kunde legt das Budget für anfallende Werbekosten eigenständig fest. Sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform. SämtlicheWerbekosten sind vom Kunden zu tragen und sind nicht Bestandteil der an makronomo zuentrichtenden Vergütung.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass die punktgenaue Ausschöpfung eines für einenbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellten Budgets aufwendig und regelmäßig nichtzweckmäßig ist. Die Unterschreitung des Budgets um bis zu 10 % durch makronomo istdaher vertragsgemäß. Dasselbe gilt für die Überschreitung des Budgets um bis zu 10 %.Aufgrund der unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattformerfolgenden Abrechnungen erhält der Kunde über die jeweilige Plattform Einblick in dietatsächlich entstandenen Kosten; auf drohende Budgetüberschreitungen weist der Kundemakronomo hin.
(6) makronomo ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte,
insbesondere Subunternehmer, einzusetzen.
(7) makronomo weist darauf hin, dass Plattformbetreiber wie Meta oder Google jederzeit
berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen einzustellen. Hierfür ist
makronomo nicht verantwortlich.
4. Abnahmepflichtige Leistungen
(1) Soweit einzelne Leistungen der Abnahme bedürfen, gelten die nachfolgendenBestimmungen.
(2) makronomo kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eineAbnahme der Teilleistung verlangen. Das Recht, die Gesamtabnahme allerabnahmebedürftigen Leistungen zu verlangen, bleibt davon unberührt.
(3) Im Regelfall präsentiert makronomo dem Kunden das Leistungsergebnis im Rahmeneines gemeinsamen Meetings, in dessen Rahmen der Kunde das Leistungsergebnis auchabnimmt. Erfolgt keine Präsentation im Rahmen eines Meetings, stellt makronomo demKunden das Leistungsergebnis zur Prüfung zur Verfügung. Der Kunde prüft, ob die Leistungden vertraglichen Anforderungen entspricht. Der Kunde übergibt makronomo innerhalb vonfünf Werktagen in Textform eine Auflistung der Mängel; werden keine Mängel festgestellt,erklärt der Kunde die Abnahme. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht und teilt auchinnerhalb von weiteren zwei Werktagen keine Mängel in Textform mit, gilt die Leistung alsabgenommen. Abnahmen, die nicht mündlich im Rahmen eines Meetings erfolgen, sollen inTextform in Form einer kurzen Bestätigung im Rahmen des für die Kampagne von denVertragsparteien genutzten Hauptkommunikationsmediums erfolgen. Die Bestimmungendieses Absatzes gelten entsprechend für Teilleistungen im Sinne des Abs. (2).
(4) Stellt der Kunde Mängel fest, hat er makronomo eine angemessene Frist zurBeseitigung der Mängel zu setzen. Während der Dauer der Frist ist die Anzahl derBeseitigungsversuche von makronomo nicht begrenzt. Insbesondere gilt dieNachbesserung während des Fristlaufs nicht nach dem erfolglosen zweitenBeseitigungsversuch als gescheitert. makronomo hat die Wahl, auf welche Weise dieBeseitigung erfolgt, insbesondere ob diese durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgt. Geht makronomo von der Beseitigung der Mängel aus, legt makronomo die Leistung bzw. Teilleistung dem Kunden erneut zur Prüfung der Abnahme vor. Ab diesem Zeitpunkt ruht die Nachbesserungsfrist bis zur Abnahme oder der Mitteilung von Mängeln durch den Kunden. Teilt der Kunde makronomo nach der Prüfung neue, bislang nicht gerügte Mängel mit, hat er makronomo zu deren Beseitigung eine neue angemessene Beseitigungsfrist zu setzen. Enthält eine Bemängelung sowohl neu gerügte als auch alte, nicht beseitigte Mängel, kann makronomo in der zur Beseitigung der neu gerügten Mängel gesetzten Frist die alten Mängel beseitigen.
5. Einzelne Leistungsbestandteile
(1) Creatives / Anzeigen: makronomo erstellt für eine Kampagne in der Regel fünfCreatives. Die Erstellung der Creatives erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn derVertragslaufzeit. Bei Bedarf kann makronomo weitere Creatives erstellen; makronomolegt die Zahl und den Bedarf an neuen Creatives auf Grundlage des Kampagnenverlaufsfest.
(2) Funnel: makronomo richtet für den Kunden einen Funnel ein. Die Einrichtung desFunnels erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn der Vertragslaufzeit. NachAbsprache oder bei Auftreten weiteren Bedarfs während der Kampagne kann makronomoweitere Funnel einrichten.
(3) Die Errichtung der Landing Page und die Einrichtung der Meta-Verknüpfung sowie dieErstellung der ersten Leadgenerierungsstrategie erfolgen innerhalb von fünf Werktagen abBeginn der Vertragslaufzeit.
(4) Periodische Shootings: Soweit periodische Shootings (Video / Foto) vereinbart sind, trittmakronomo frühzeitig an den Kunden zur Vereinbarung eines Termins heran. EineTerminvereinbarung soll in einem gemeinsamen Call erfolgen. Andernfalls machtmakronomo einen Terminvorschlag, auf den der Kunde innerhalb von fünf Werktagenreagiert und den der Kunde nur aus wichtigem Grund und unter Unterbreitung vonmindestens drei Alternativvorschlägen ablehnt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, makronomo sämtliche zur Leistungserbringungerforderlichen Informationen, Zugänge – insbesondere zu Social Media-Konten des Kunden– und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit die Mitwirkung des Kunden notwendige Voraussetzung für dieLeistungserbringung ist, ist makronomo berechtigt, die Leistung bis zur erforderlichenMitwirkung auszusetzen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden,kann makronomo den hierdurch entstehenden Mehraufwand gegen Nachweis gesondert inRechnung stellen.
(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen,Internetauftritte, Impressum, Datenschutzinformationen etc.) ausschließlich selbstverantwortlich. makronomo ist nicht zur Prüfung der Rechtskonformität der beim Kundenbereits vorhandenen Werbemedien oder Weisungen des Kunden verpflichtet.
(5) Stellt während der Laufzeit der Kampagne neben makronomo auch der Kunde selbstWerbung auf Social Media Plattformen ein, dokumentiert er Zeitpunkt und Umfang dereingestellten Werbung und stellt makronomo die Dokumentation zur Verfügung.
7. Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag wird für eine feste Gesamtlaufzeit in Monaten geschlossen (Vertragslaufzeit).Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer dieser Vertragslaufzeit, wenn er nichtspätestens 1 Monat vor deren Ablauf von einer Partei gekündigt wird. Eine Kündigung istnicht erforderlich, sofern die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Vertrag mitAblauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch endet.
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Angebot genannten Startzeitpunkt. Abweichendhiervon können die Vertragsparteien einvernehmlich einen früheren oder späterenStartzeitpunkt vereinbaren; in diesem Fall gilt der individuell vereinbarte Startzeitpunkt.Vertragsmonate beginnen mit dem vereinbarten Startzeitpunkt und sind nicht notwendig mitKalendermonaten identisch; für die die Laufzeit und Vergütung betreffenden Bestimmungensind Vertragsmonate maßgeblich.
(3) Vorbehaltlich der vorstehenden Kündigungsmöglichkeit gemäß Absatz 1 ist eineordentliche Kündigung des Vertrags während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. DasRecht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibthiervon unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief)
8. Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart und, soweit nichtausdrücklich anders vereinbart, in gleiche monatliche Teilbeträge (monatliche Raten)aufgeteilt.
(3) Die erste monatliche Rate ist mit Beginn der Vertragslaufzeit im Voraus fällig. Dieweiteren monatlichen Raten sind jeweils zu Beginn des jeweiligen Monats im Voraus fällig.
(4) Haben die Parteien eine Vertragslaufzeit von höchstens drei Monaten vereinbart, istmakronomo berechtigt, dem Kunden die gesamte Vergütung für die Vertragslaufzeit imVoraus in Rechnung zu stellen. Der Gesamtbetrag wird mit Vertragsabschluss im Vorausfällig. Bei sich anschließenden Vertragsverlängerungen tritt an die Stelle desVertragsabschlusses der Zeitpunkt der Vertragsverlängerung.
(5) Eine etwaig vereinbarte einmalige Einrichtungsgebühr ist zusammen mit der erstenMonatsrate fällig.
9. Leistungsvereitelung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Verlangt der Kunde, dass eine bereits vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständigerbracht wird, oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkung trotz entsprechenderAufforderung, bleibt der Anspruch von makronomo auf die vereinbarte Vergütungunberührt. Gleiches gilt, wenn die Leistungserbringung aus sonstigen Gründen, die derKunde zu vertreten hat, unterbleibt. Etwaige ersparte Aufwendungen oder anderweitigeErlöse werden angerechnet, sofern und soweit diese tatsächlich angefallen sind.
(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug, kannmakronomo die weitere Leistung bis zur Zahlung verweigern,
(3) Erklärt der Kunde die vorzeitige Lösung vom Vertrag (etwa durch fristlose Kündigung,Widerruf), ist makronomo auch dann, wenn die vom Kunden gewünschte Lösung vomVertrag unwirksam ist, ab dem vom Kunden gewünschten Beendigungszeitpunkt berechtigt,die weitere Durchführung der Kampagne und insbesondere das weitere Einstellen vonWerbeanzeigen für den Kunden zu unterlassen und das vom Kunden bereitgestellte Budgetnicht weiter auszuschöpfen, solange der Kunde nicht von der Lösungserklärung Abstandnimmt und die Fortführung des Vertrags verlangt.
(4) Legt der Kunde kein Budget fest, ist makronomo bis zur Nachholung der Festlegungdes Budgets durch den Kunden von ihrer Pflicht zum Einstellen von Anzeigen befreit.
10. Schutzrechte, Nutzungsrechte
(1) Der Kunde gewährleitstet, dass makronomo überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder dem Kunden die für die für die vertragsgemäßeVerwendung durch makronomo erforderlichen Rechte eingeräumt wurden.
(2) Soweit die von makronomo erstellten Leistungen urheberrechtlich schutzfähig sind (z.B)Foto- oder Videoaufnahmen), erhält der Kunde für die Dauer der Vertragslaufzeit an diesen ein einfaches, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, das insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und zur öffentlichen Zugänglichmachung umfasst. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhält der Kunde aufschiebend bedingt durch den Ausgleich sämtlicher Vergütungsansprüche von makronomo die ausschließlichen, zeitlich, örtlich undinhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte.
11. Haftung
(1) Für Schäden haftet makronomo nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfenoder einer ihrer gesetzlichen Vertreter eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder derSchaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von makronomo oder einer ihrerErfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen ist. Einevertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäßeDurchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunderegelmäßig vertrauen darf.
(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässigoder vorsätzlich, ist die Haftung von makronomo auf den Schaden beschränkt, der fürmakronomo bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
(3) Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertraglicheAnsprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund des ProdHaftG und anderer zwingendergesetzlicher Vorschriften, zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien sowiefür Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Ebringen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derTextform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Die Aufhebung diesesVertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichteder Bundesrepublik Deutschland zuständig. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Persondes öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und imZusammenhang mit diesem Vertrag am Sitz von makronomo. Dasselbe gilt, wenn sich derSitz des Kunden außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland befindet.Unter diesen Voraussetzungen kann die klagende Partei abweichend von der vorstehendenGerichtsstandsvereinbarung nach ihrer Wahl die jeweils andere Partei an den deutschenGerichtsstandorten Koblenz, Frankfurt am Main oder Bonn verklagen. DieseGerichtsstandsvereinbarung gilt für beide Parteien gleichermaßen. makronomo behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.